Verkehrsmedizinische Untersuchungen Köln

Dr. med. Gabriele Nigemeier

 Dr. med. Andreas Kämper

Dr. Krämer

Herzlich Willkommen

Zum 31.12.2020 hat Herr Dr. Heinz Beckers aus Altersgründen seine verkehrsmedizinische Tätigkeit beendet. Wir - Frau Dr. Nigemeier und Herr Dr. Kämper - führen die Untersuchungen an gleicher Stelle weiter.

 

Hygienehinweise

Bitte beachten Sie beim Betreten der Praxis die aushängenden Informationen: Halten Sie bitte unbedingt im eigenen Interesse einen großen Abstand zum Nachbarn ein - möglichst 2 Meter. Gründliches Händewaschen nicht vergessen.

So erreichen Sie uns:

Delmenhorster Str. 1, 50735 Köln

- Nähe Ford-Werke -

1. Stock (kein Aufzug!)

Erstes Gebäude links von Emdener Straße aus / letztes Gebäude rechts von Industriestraße aus.

Aufschrift am Gebäude:
Kolfenbach GmbH, Gebr. Niessen und Spedition Weltzien

Hinweis: In manchen Navis wird die Nr. 1 falsch am anderen  Straßenende angezeigt!

Öffnungszeiten

Dienstag 8 - 15 Uhr

Donnerstag 14 - 18 Uhr

Freitag   12 - 18 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns dienstags in der Zeit von 8.00 - 15.15 Uhr und freitags von 12.30 - 17.30 Uhr unter Telefon 0221 - 70 21 79 94

Außerhalb dieser Zeit nur Anrufbeantworter mit Informationen.

Bitte beachten Sie

Es ist nur Barzahlung möglich

Antragsteller die an einer Blutzuckererkrankung leiden müssen den Langzeitzuckerwert (HBA1c) von ihrem behandelnden Arzt mitbringen.

Zusätzliche Informationen zur FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

Eignungsvoraussetzungen für KOM- und Lkw-Fahrer

Ab 10. September 2008 müssen Fahrer im Personenverkehr und ab 10. September 2009 Fahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation im Sinne der EU-Ausbildungsrichtlinie erwerben. Eine erste Weiterbildung (auch für diejenigen Kraftfahrer, die im Besitz einer alten Fahrerlaubnis sind) muss bis zum 10. September 2014 erfolgt sein.


Anwendung finden die Vorschriften auf alle Kraftfahrer, die im Güterverkehr Beförderungen durchführen mit Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1 + E, C oder C+E erforderlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrer als Selbstständige oder als Arbeitnehmer im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr tätig sind. Auch Drittstaatenangehörige, die von einem in der EU niedergelassenen Unternehmen beschäftigt werden, fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie. Die Vorschriften gelten auch für alle Fahrer im Personenverkehr, die im Besitz eines Führerscheins der Klasse D1, D1+E, D oder D+E oder ein als gleichwertig anerkannter Führerschein erforderlich ist.

Nach Artikel 3 der Richtlinie müssen ab 10. September 2009 die zuvor genannten Fahrer ein System für die Grundqualifikation durchlaufen, das allerdings für solche Fahrer nicht gilt, die einen Führerschein besitzen, der spätestens zwei bzw. drei Jahre nach dem Schlusstermin für die Umsetzung der Richtlinie ausgestellt worden ist. Das heißt, dass Inhaber von Führerscheinen, die bis zum 10.09.2008 (Personenverkehr) und 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) ausgestellt
worden sind, von der Grundausbildung befreit sind.

Sie müssen aber alle fünf Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dies heißt, dass alle jetzigen Inhaber einer Fahrerlaubnis D, D1, DE, D1E bis zum 10.09.2013 und alle Inhaber
einer Fahrerlaubnis C, C1, CE, C1E bis zum 10.09.2014 ihrer erste Weiterbildung abschließen müssen!

Dies geschieht durch Unterrichtsteilnahme bei einem anerkannten Aus- und Weiterbildungsträger. Umfang 5 Tage in 5 Jahren!

 

Weitere Einzelheiten finden auch in der nachfolgenden pdf-Datei.