Untersuchungskosten
Bitte beachten Sie
Untersuchungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Es ist nur Barzahlung möglich.
Rechnungen nur mit Schriftlicher Kostenübernahmeerklärung des Auftraggebers (z.B. Kostenanerkenntnis Arbeitgeber oder Arbeitsamt).
Seit 1.1.2022 gelten folgende Preise: | |
Alleinige Durchführung der Eignungsuntersuchung (inkl. 19 % Umsatzsteuer € 9,58) | € 60,00 |
Alleinige Durchführung der Sehteste | € 60,00 |
Alleinige Durchführung der leistungspsychologischen Zusatztests | € 110,00 |
Sonderpreise bei Durchführung kombinierter Untersuchungen: | |
Durchführung der Eignungsuntersuchung + Sehtests | € 90,00 |
Durchführung aller Untersuchungen Eignungsuntersuchung + Sehteste + leistungspsychologische Zusatztests | € 160,00 |
Die Untersuchungskosten können entweder als berufliche Ausgaben in der Spalte Werbungskosten (Anlage N) bei der Steuererklärung geltend gemacht werden oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben.