Untersuchungskosten
Bitte beachten Sie
Untersuchungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Es ist nur Barzahlung möglich.
Rechnungen nur mit Schriftlicher Kostenübernahmeerklärung des Auftraggebers (z.B. Kostenanerkenntnis Arbeitgeber oder Arbeitsamt).
| Seit 1.1.2022 gelten folgende Preise: | |
| Alleinige Durchführung der Eignungsuntersuchung (inkl. 19 % Umsatzsteuer € 9,58) | € 60,00 | 
| Alleinige Durchführung der Sehteste | € 60,00 | 
| Alleinige Durchführung der leistungspsychologischen Zusatztests | € 110,00 | 
| Sonderpreise bei Durchführung kombinierter Untersuchungen: | |
| Durchführung der Eignungsuntersuchung + Sehtests | € 90,00 | 
| Durchführung aller Untersuchungen Eignungsuntersuchung + Sehteste + leistungspsychologische Zusatztests | € 160,00 | 
Die Untersuchungskosten können entweder als berufliche Ausgaben in der Spalte Werbungskosten (Anlage N) bei der Steuererklärung geltend gemacht werden oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben.